Haftung Glatteis Hamburg – Wer zahlt bei Sturz?
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Haftung bei Glatteis in Hamburg – wer zahlt bei einem Sturz?

Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, stellt sich schnell die Frage nach der Haftung. Eigentümer, Mieter oder die Stadt? Wir erklären die Rechtslage in Hamburg und wie Sie sich wirksam absichern.

Stand: Saison 2025·Lesezeit ca. 5 Min.

Glatteis ist eine der häufigsten Unfallursachen im Winter – und die Haftungsfrage beschäftigt jedes Jahr Gerichte. Wer seine Räum- und Streupflicht verletzt, kann für die Folgen eines Sturzes verantwortlich gemacht werden. Was das konkret bedeutet, lesen Sie hier.

Grundsatz: Wer räumpflichtig ist, haftet

Die Haftung folgt der Verkehrssicherungspflicht. Verantwortlich ist zunächst der Grundstückseigentümer. Wurde die Räumpflicht wirksam – etwa per Mietvertrag – auf Mieter übertragen, haften diese für den ihnen zugewiesenen Bereich. Für öffentliche Straßen und bestimmte Hauptwege ist die Stadt zuständig; für den Gehweg vor dem eigenen Grundstück in aller Regel jedoch der Anlieger.

Welche Schäden drohen?

Kommt eine Person durch unterlassenes Räumen zu Schaden, können erhebliche Forderungen entstehen:

  • Schmerzensgeld bei Verletzungen
  • Behandlungs- und Reha-Kosten
  • Verdienstausfall der geschädigten Person
  • Bußgelder bei Verletzung der Reinigungspflicht

Eine private Haftpflicht- bzw. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kann greifen – aber nur, wenn keine grobe Pflichtverletzung vorliegt. Wer gar nicht räumt, riskiert den Versicherungsschutz.

Mitverschulden des Gestürzten

Nicht immer haftet der Räumpflichtige zu 100 Prozent. Wer bei erkennbarer Glätte unangepasstes Schuhwerk trägt oder offensichtlich gefährliche Wege nutzt, dem kann ein Mitverschulden angerechnet werden. Das mindert die Forderung, hebt die Verantwortung des Pflichtigen aber nicht auf.

So sichern Sie sich ab

Die wirksamste Absicherung ist die Kombination aus zuverlässigem Räumen und lückenloser Dokumentation. Wer die Pflicht an einen professionellen Winterdienst überträgt, gibt damit auch die Haftung ab – und erhält dokumentierte Nachweise für jeden Einsatz. Details auf der Seite Räumpflicht Hamburg sowie für Eigenheime unter Winterdienst für Privatkunden.

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